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OVG Saarland, 21.01.1998 - 9 R 328/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sicherung des Lebensunterhaltes; Leistungen aus öffentlichen Kassen; Kindergeld; Berücksichtigungsfähige Leistungen; Familiennachzug; Notwendiger Lebensunterhalt; Aufenthaltserlaubnis; Grundlage allgemeiner Ermessenserwägungen; Arbeitsmarkt ; Mitgliedstaat ; ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 02.10.1995 - 6 K 96/95
- OVG Saarland, 21.01.1998 - 9 R 328/95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93
Ausländerrecht: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Eheschutz
Auszug aus OVG Saarland, 21.01.1998 - 9 R 328/95
Eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage allgemeiner Ermessenserwägungen nach §§ 7 Abs. 1, 15 AuslG (AuslG 1990) geht § 20 AuslG (AuslG 1990) als speziellere Regelung vor (BVerwG, NVwZ 1997, 295f). - BVerwG, 04.11.1996 - 1 B 189.96
Ausländerrecht - Begriff der "sonstigen Mittel" i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG
Auszug aus OVG Saarland, 21.01.1998 - 9 R 328/95
Ein Familiennachzug in diesem Sinne kommt nicht in Betracht, wenn nicht zumindest der notwendige Lebensunterhalt gemäß § 22 BSHG gesichert ist, der, wenn keine Besonderheiten des Einzelfalles vorliegen, durch die nach dieser Vorschrift festgesetzten Regelsätze konkretisiert wird (vgl BVerwG, Beschluß vom 4.11.1996 - 1 B 189/96 ).
- VG Stuttgart, 17.01.2002 - 19 K 4711/01
Abschiebeschutz im Wege einer einstweiligen Anordnung
Es stellt entgegen der Rechtsauffassung der dortigen Kläger fest, dass ein Familiennachzug nicht in Betracht komme, wenn nicht zumindest der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG, der durch die nach § 22 BSHG festgesetzten Regelsätze konkretisiert wird, gesichert ist (ebenso: OVG des Saarlandes, Urt. v. 21.1.1998, - 9 R 328/95 -, juris).