Rechtsprechung
   OVG Saarland, 21.01.1998 - 9 R 328/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,22627
OVG Saarland, 21.01.1998 - 9 R 328/95 (https://dejure.org/1998,22627)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.01.1998 - 9 R 328/95 (https://dejure.org/1998,22627)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. Januar 1998 - 9 R 328/95 (https://dejure.org/1998,22627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,22627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sicherung des Lebensunterhaltes; Leistungen aus öffentlichen Kassen; Kindergeld; Berücksichtigungsfähige Leistungen; Familiennachzug; Notwendiger Lebensunterhalt; Aufenthaltserlaubnis; Grundlage allgemeiner Ermessenserwägungen; Arbeitsmarkt ; Mitgliedstaat ; ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93

    Ausländerrecht: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Eheschutz

    Auszug aus OVG Saarland, 21.01.1998 - 9 R 328/95
    Eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage allgemeiner Ermessenserwägungen nach §§ 7 Abs. 1, 15 AuslG (AuslG 1990) geht § 20 AuslG (AuslG 1990) als speziellere Regelung vor (BVerwG, NVwZ 1997, 295f).
  • BVerwG, 04.11.1996 - 1 B 189.96

    Ausländerrecht - Begriff der "sonstigen Mittel" i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG

    Auszug aus OVG Saarland, 21.01.1998 - 9 R 328/95
    Ein Familiennachzug in diesem Sinne kommt nicht in Betracht, wenn nicht zumindest der notwendige Lebensunterhalt gemäß § 22 BSHG gesichert ist, der, wenn keine Besonderheiten des Einzelfalles vorliegen, durch die nach dieser Vorschrift festgesetzten Regelsätze konkretisiert wird (vgl BVerwG, Beschluß vom 4.11.1996 - 1 B 189/96 ).
  • VG Stuttgart, 17.01.2002 - 19 K 4711/01

    Abschiebeschutz im Wege einer einstweiligen Anordnung

    Es stellt entgegen der Rechtsauffassung der dortigen Kläger fest, dass ein Familiennachzug nicht in Betracht komme, wenn nicht zumindest der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG, der durch die nach § 22 BSHG festgesetzten Regelsätze konkretisiert wird, gesichert ist (ebenso: OVG des Saarlandes, Urt. v. 21.1.1998, - 9 R 328/95 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht